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    • Verantwortlich für den Inhalt und Anbieterin im Sinne des Telemediengesetzes:

      Greiner Rechtsanwälte
      Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner, LL.M.
      Schwalbacher Str. 48
      65760 Eschborn
      Telefon: 06196-7779750
      Fax: 06196-7779759
      e-mail: mail[at]greiner-recht.de

      Umsatzsteuer ID:
      DE274877578

      Katrin Lena Greiner, Katrin de Martimprey und Arved Greiner sind nach Bestehen des Zweiten Juristischen Staatsexamens in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (Berufsbezeichnung) bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als zuständiger Zulassungs- und Aufsichtsbehörde zugelassen.

    • Berufsrechtliche Regelungen

      Unsere Tätigkeit unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

      • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
      • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
      • Fachanwaltsordnung (FAO)
      • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
      • Berufsregeln für die Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
      • Law implementing the DIRECTIVES of the EUROPEAN COMMUNITY pertaining to the professional law regulating the legal profession.

      Diese Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de

      Berufshaftpflichtversicherung

      ERGO Versicherung AG, 40477 Düsseldorf

      Deckungssumme: 1.000.000 EUR

      Räumlicher Geltungsbereich:
      Versicherungsschutz besteht für die weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie dem Recht der Türkei und außereuro­päischer Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
      Dies beinhaltet die Tätigkeiten vor europäischen Gerichten sowie Gerichten der vorgenannten Hoheitsgebiete in europäischem Recht oder dem Recht des jeweiligen Hoheitsgebietes. Vor türkischen Gerichten besteht Versicherungs­schutz auch in türkischem Recht.
      Versicherungsschutz besteht schließlich für die weltweite Inanspruch­nahme des Versicherungs­nehmers für Haftpflicht­ansprüche aus der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht. Lediglich für den besonderen Fall, dass der Versicherungs­nehmer vor einem außer­europäischen Gericht in Anspruch genommen wird, besteht Versicherungsschutz nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpflicht­versicherungshöhe (250.000 EUR).

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